• Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
Menü
  • Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links

EU-Kommission muss auf zu Unrecht eingenommene Geldbußen Zinsen zahlen

  • DATEV
  • 11.06.2024
  • 09:48
Die EU-Kommission muss auf vorläufig eingenommene Geldbußen, die sie im Wettbewerbsbereich zu Unrecht verhängt hat, Zinsen zahlen. Mit diesen Zinsen soll das betreffende Unternehmen für die Vorenthaltung der Nutzung des fraglichen Betrags pauschal entschädigt werden. So entschied der EuGH im Fall der Deutschen Telekom AG (Rs. C-221/22 P).

Gesamten Beitrag anzeigen - Link zu DATEV

Weitere News

Jedes Einkommen zählt: Normaler Kammerbeitrag trotz geringer Einkünfte

Jedes Einkommen zählt: Normaler Kammerbeitrag trotz geringer Einkünfte

Auswärtiger Anwalt erhält 12 Euro für Aktenversand

Bundesbeamte haben Anspruch auf zehn Tage vergüteten Vaterschaftsurlaub unmittelbar aus EU-Recht

Inflationsrate im August 2025 bei +2,2 %

Besserer Schutz bei fehlerhaften Produkten – insbesondere bei fehlerhafter Software: BMJV legt Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts vor

Beantragte Regelinsolvenzen im August 2025: +11,6 % zum Vorjahresmonat

Glasfaser-Ausbau: Zwei von drei Unternehmen fühlen sich durch langsames Internet beeinträchtigt

Zum Archiv wechseln
PrevVorheriger BeitragDStV-Präsident Lüth erneut im Austausch für eine „Rentenabzugsteuer“
Nächster BeitragDigitaler Zivilprozess: Reallabor für die Justiz kommtNächster

S-T-B GmbH

  • Startseite
  • Team
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
  • Impressum
  • Datenschutz

Die 3 Steuerberaterinnen

  • Sonja Sehr
  • Melanie Thomas
  • Franzi Burk

Zum Herunterladen

  • Personalfragebogen für neue Mitarbeiter
  • Personalfragebogen zur Erstellung einer Sofortmeldung
  • Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
  • Steuercheckliste Stand 07/19

Mitgliedschaften

© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH