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Umsatzsteuer-Anwendungserlass: Anhebung der Freigrenze für Geschenke von 35 Euro auf 50 Euro zum 1. Januar 2024

  • DATEV
  • 12.07.2024
  • 12:42
Das BMF passt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 an (Az. III C 3 - S-7015 / 23 / 10002 :001).

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