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Werbeanlagen im Außenbereich nicht zulässig

  • DATEV
  • 01.10.2024
  • 11:24
Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung und politische Protestplakate sind als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig und müssen daher entfernt werden. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 738/23.MZ).

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