• Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
Menü
  • Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links

Rückwirkende Anwendung der Steuerbefreiung für ab dem 01.03.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen

  • DATEV
  • 21.11.2024
  • 10:01
Das Niedersächsische Finanzgericht hatte sich bei seiner Entscheidung erstmals mit der Frage der Anwendbarkeit und Auslegung der mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführten Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 11a EStG auseinanderzusetzen (Az. 9 K 196/22).

Gesamten Beitrag anzeigen - Link zu DATEV

Weitere News

Gebrauchtwagenkauf: Fahrzeugbrief nicht in jedem Fall für guten Glauben ausreichend

DStV zum Koalitionsvertrag: Steuerfreiheit von Zuschlägen für Mehrarbeit

Nebenbeteiligte: Keine Revision ohne Nachweis der Vollmacht

BFH: Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr

BFH: Erweiterte Kürzung und Drei-Objekt-Grenze bei erstmaligen Grundstücksveräußerungen im sechsten Jahr

BFH zum Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

BFH zum Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

BFH: Fremdpersonalverbot in der Fleischwirtschaft

Zum Archiv wechseln
PrevVorheriger BeitragBFH zur Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft auch bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die Organgesellschaft
Nächster BeitragApple muss fehlende Prüfung von Bewertungen im App Store transparent machenNächster

S-T-B GmbH

  • Startseite
  • Team
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
  • Impressum
  • Datenschutz

Die 3 Steuerberaterinnen

  • Sonja Sehr
  • Melanie Thomas
  • Franzi Burk

Zum Herunterladen

  • Personalfragebogen für neue Mitarbeiter
  • Personalfragebogen zur Erstellung einer Sofortmeldung
  • Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
  • Steuercheckliste Stand 07/19

Mitgliedschaften

© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH