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Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung im Bundesrat

  • DATEV
  • 25.11.2024
  • 09:10
Am 22.11.2024 hat der Bundesrat der Siebten Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung zugestimmt. Darin wird die Bagatellgrenze in § 7 Abs. 2 der Verordnung auf 3.000 Euro angehoben.

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