Übernimmt ein neuer Arbeitgeber eine Syndikus-Anwältin per dreiseitigem Vertrag, braucht es in der Regel keine neue Zulassung. Auf diese Entscheidung des BGH weist die BRAK hin (AnwZ (Brfg) 6/24).
© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH