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Die Tätigkeit eines Tätowierers kann künstlerisch sein, sodass die durch sie erzielten Einkünfte solche aus selbstständiger Arbeit sind
DATEV
14.03.2025
09:57
Das FG Düsseldorf hatte über die Frage der Gewerbesteuerpflicht eines Tätowierers zu entscheiden (Az. 4 K 1875/23 G, AO).
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