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Beim Kaffeetrinken verschluckt – Arbeitsunfall

  • DATEV
  • 23.06.2025
  • 05:51
Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt entschieden (Az. L 6 U 45/23).

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