Bundesweit verzeichnen die Gerichte eine Vielzahl von Klagen gegen Mobilfunkunternehmen, die ohne Zustimmung ihrer Kunden deren Vertragsdaten an die Schufa übermittelt hatten. Das LG Lübeck hat jetzt ein derartiges Verfahren (Az. 15 O 12/24) ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen vorgelegt, um ein Urteil sprechen zu können.