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Hauptstadtzulage für Berliner Beamte verfassungswidrig

  • DATEV
  • 04.12.2023
  • 14:14
Die in Berlin nur für Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 13 eingeführte sog. Hauptstadtzulage in Höhe von 150 Euro monatlich ist verfassungswidrig. Sie verstößt nach Auffassung des VG Berlin gegen das besoldungsrechtliche Abstandsgebot (Az. VG 5 K 77/21).

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