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Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse: Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2024
DATEV
20.12.2023
08:56
Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse ab 1. Januar 2024 überarbeitet (Az. IV D 5 - S-2285 / 19 / 10001 :004).
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