Der BGH entschied, dass Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Auswahltasten von Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise zeigen müssen (Az. I ZR 176/19).
© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH