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Ansprüche aus sog. Tierhalterhaftung können bei eigenem Verschulden ausscheiden

  • DATEV
  • 02.09.2024
  • 06:55
Ansprüche aus sog. Tierhalterhaftung können bei eigenem Verschulden des Geschädigten gegen sich selbst und einer mitwirkenden Gefahr des eigenen Hundes ausscheiden. So entschied das LG Köln (Az. 2 O 207/23).

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