Bezüglich der Arbeitszeitgestaltung müssen Arbeitgeber von Hausangestellten ein System einrichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit von Hausangestellten gemessen werden kann. Dies entschied der EuGH (Rs. C-531/23).
© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH