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BAG folgt BGH: Keine Pflicht zur Fristenkalender-Kontrolle für Anwälte

  • DATEV
  • 27.02.2025
  • 05:59
Das BAG schließt sich der Rechtsprechung des BGH an und lockert die Anforderungen an Anwälte in Fristsachen. Eine eigenständige Überprüfung des Fristenkalenders ist demnach nicht zwingend erforderlich (Az. 6 AZR 155/23). Hierauf weist die BRAK hin.

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