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Bahnticket – nur digital: Zwingende Angabe der E-Mail-Adresse oder Handynummer für den Bahnfahrkartenerwerb rechtswidrig

  • DATEV
  • 26.08.2025
  • 06:27
Der Erwerb einer Bahnfahrkarte darf nicht die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer voraussetzen. Diese Datenverarbeitung ist für die Vertragserfüllung nicht erforderlich. Das OLG Frankfurt verurteilte die Deutsche Bahn Fernverkehr AG, es zu unterlassen, den Erwerb von „Spar“- und „Super-Sparpreistickets“ von der Angabe der E-Mail-Adresse bzw. der Handynummer abhängig zu machen (Az. 6 UKl 14/24).

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