• Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
Menü
  • Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links

Beiträge an einen Solidarverein können Sonderausgaben sein

  • DATEV
  • 15.05.2024
  • 08:24
Das FG Münster entschied, dass Beiträge an einen Solidarverein zur Erlangung von Krankenversicherungsschutz als Sonderausgaben abzugsfähig sind, wenn sich aus der Auslegung der Satzung und den weiteren Gesamtumständen ein Rechtsanspruch der Mitglieder auf Leistungen ergibt (Az. 11 K 820/19).

Gesamten Beitrag anzeigen - Link zu DATEV

Weitere News

DStV zum Koalitionsvertrag: Weiterentwicklung der Einfuhrumsatzsteuer

Viele Mittelständler ziehen sich aus dem Auslandsgeschäft zurück

Reinigung einer gemieteten PV-Anlage

Berufungen der Mercedes-Benz AG nicht zugelassen – Kraftfahrt-Bundesamt darf Rückrufbescheide herausgeben

Berufungen der Mercedes-Benz AG nicht zugelassen – Kraftfahrt-Bundesamt darf Rückrufbescheide herausgeben

Berufungen der Mercedes-Benz AG nicht zugelassen – Kraftfahrt-Bundesamt darf Rückrufbescheide herausgeben

Höher, schneller, weiter – dem Wachstumstreiber Innovation mehr Spielraum geben

Inflationsrate im Mai 2025 voraussichtlich +2,1 %

Zum Archiv wechseln
PrevVorheriger BeitragBesteuerung: Rat einigt sich auf neue Vorschriften für Quellensteuerverfahren (FASTER)
Nächster BeitragZur Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler KindergeldserviceNächster

S-T-B GmbH

  • Startseite
  • Team
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
  • Impressum
  • Datenschutz

Die 3 Steuerberaterinnen

  • Sonja Sehr
  • Melanie Thomas
  • Franzi Burk

Zum Herunterladen

  • Personalfragebogen für neue Mitarbeiter
  • Personalfragebogen zur Erstellung einer Sofortmeldung
  • Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
  • Steuercheckliste Stand 07/19

Mitgliedschaften

© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH