Die für Zugezogene nach Großbritannien unter bestimmten Umständen gewährte Vergünstigung, nur das dorthin überführte Einkommen versteuern zu müssen (sog. Besteuerung auf „remittance basis“), kann in Deutschland eine kompensierende steuerliche Belastung nach sich ziehen. Dies entschied der BFH (Az. IX R 37/21).