BFH: Inanspruchnahme des Trägers eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs für nicht einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob von der maximalen Festsetzungsfrist von 10 Jahren nach § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auszugehen ist, wenn trotz Gewinnen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Kapitalertragsteueranmeldungen mit 0 Euro abgegeben wurden (Az. VIII R 24/23).

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