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BFH: Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der „Zahlstelle“

  • DATEV
  • 10.07.2025
  • 08:22
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der geschuldete Steuerbetrag gemäß 17 Abs. 1 Satz 1 UStG zu berichtigen ist, wenn über das Vermögen eines Dritten, der das vom Leistungsempfänger geschuldete Entgelt für Rechnung des Leistenden eingezogen hat, das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, bevor der Dritte das Entgelt an den Leistenden weitergeleitet hat (Az. XI R 15/22).

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