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BFH: Reitunterricht als Freizeitgestaltung

  • DATEV
  • 30.05.2025
  • 08:44
Der BFH hat entschieden, dass die Erteilung von Reitunterricht nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, es sei denn, der Unterricht dient der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung (Az. XI R 9/22).

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