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BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

  • DATEV eG : Nachrichten Steuern
  • 27.08.2020
  • 08:12
Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen eine kurzfristige Vermietung von Campingflächen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG darstellt (Az. V R 47/19).

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