• Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
Menü
  • Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links

BFH zur Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbH

  • DATEV
  • 28.08.2025
  • 09:35
Der BFH hatte zu klären, ob Verluste i. S. d. § 15a EStG und des § 10a GewStG, die für eine GmbH als am ganzen Vermögen einer KG beteiligten Kommanditistin entstanden sind, im Fall der Anwachsung auf die GmbH von dieser mit eigenen Gewinnen verrechnet werden können (Az. XI R 2/23).

Gesamten Beitrag anzeigen - Link zu DATEV

Weitere News

Gesetzliche Neuregelungen im September 2025

Stimmung im Mittelstand kühlt sich im August ab

Importpreise im Juli 2025: -1,4 % gegenüber Juli 2024

Importpreise im Juli 2025: -1,4 % gegenüber Juli 2024

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über Ihre EU-Fahrgast- und -Fluggastrechte!

Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über Ihre EU-Fahrgast- und -Fluggastrechte!

Stärkere Zollkontrollen und Zusammenarbeit bei der Produktkonformität, die zum besseren Schutz der Bürger sowie der Unternehmen in der EU erforderlich sind

Stärkere Zollkontrollen und Zusammenarbeit bei der Produktkonformität, die zum besseren Schutz der Bürger sowie der Unternehmen in der EU erforderlich sind

Zum Archiv wechseln
PrevVorheriger BeitragBFH: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers
Nächster BeitragStärkere Zollkontrollen und Zusammenarbeit bei der Produktkonformität, die zum besseren Schutz der Bürger sowie der Unternehmen in der EU erforderlich sindNächster

S-T-B GmbH

  • Startseite
  • Team
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
  • Impressum
  • Datenschutz

Die 3 Steuerberaterinnen

  • Sonja Sehr
  • Melanie Thomas
  • Franzi Burk

Zum Herunterladen

  • Personalfragebogen für neue Mitarbeiter
  • Personalfragebogen zur Erstellung einer Sofortmeldung
  • Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
  • Steuercheckliste Stand 07/19

Mitgliedschaften

© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH