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Cum/Ex: Finanzbehörden sind nicht ohne weiteres berechtigt, Einwendungen im strafprozessualen Vollstreckungsverfahren zu erheben

  • DATEV
  • 10.07.2024
  • 11:40
Das OLG Köln hat sich in einem Beschwerdeverfahren mit der Frage beschäftigt, wer in dem auf eine strafrechtliche Einziehungsanordnung folgenden Vollstreckungsverfahren Einwendungen gegen Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde erheben kann (Az. 3 Ws 58-59/23).

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