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Das Halten von Cocktailkursen führt nicht zu einer höheren Besoldung eines Realschullehrers

  • DATEV
  • 03.02.2025
  • 14:25
Eine Tätigkeit als Anbieter von Cocktailkursen ist für die Tätigkeit als verbeamteter Lehrer nicht förderlich im besoldungsrechtlichen Sinne. So das VG Aachen (Az. 1 K 2377/23).

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