Stützt sich die Berichterstattung über den Chatverlauf einer namentlich benannten Person auf eine von einem Hacker erstellte sog. html-Datei, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig geprüft werden. So das OLG Frankfurt (Az. 16 U 9/23).