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Entgeltliche Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses nicht umsatzsteuerpflichtig

  • DATEV eG : Nachrichten Steuern
  • 11.12.2019
  • 12:22
Das FG Rheinland-Pfalz entschied, dass die Überlassung eines Dorfgemeinschaftshauses an Vereine und Privatpersonen nicht umsatzsteuerpflichtig ist, sodass die Ortsgemeinde auch keinen Vorsteuerabzug für dessen Errichtung und Betrieb geltend machen kann (Az. 3 K 1555/17).

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