• Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
Menü
  • Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links

Finanzgericht Köln veröffentlicht Urteil zur neuen Grundsteuerbewertung

  • DATEV
  • 27.09.2024
  • 13:54
Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden. Das hat das FG Köln entschieden. Das Gericht hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neuen Bewertungsvorschriften im sog. Bundesmodell (Az. 4 K 2189/23).

Gesamten Beitrag anzeigen - Link zu DATEV

Weitere News

Richteramt: NRW plant flexiblere Altersgrenzen für Richter

Richteramt: NRW plant flexiblere Altersgrenzen für Richter

Stellungnahme – Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes

Stellungnahme – Referentenentwurf eines CSRD-Umsetzungsgesetzes

AGB-Klausel: Verpflichtung zur Zahlung eines Verwahrentgelts

AGB-Klausel: Verpflichtung zur Zahlung eines Verwahrentgelts

Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

ZEW-Index: Erholung setzt sich fort

Zum Archiv wechseln
PrevVorheriger BeitragVerbände und Kammern im Schulterschluss gegen nationale Anzeigepflicht
Nächster BeitragZügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten – Bundesrat stimmt zuNächster

S-T-B GmbH

  • Startseite
  • Team
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
  • Impressum
  • Datenschutz

Die 3 Steuerberaterinnen

  • Sonja Sehr
  • Melanie Thomas
  • Franzi Burk

Zum Herunterladen

  • Personalfragebogen für neue Mitarbeiter
  • Personalfragebogen zur Erstellung einer Sofortmeldung
  • Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
  • Steuercheckliste Stand 07/19

Mitgliedschaften

© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH