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Handyaufnahmen genießen urheberrechtlichen Schutz

  • DATEV
  • 24.06.2025
  • 13:36
Smartphoneaufnahmen von Tagesgeschehnissen, z. B. von Naturereignissen, sind urheberrechtlich geschützt. Die ausschließlichen Nutzungsrechte daran können an ein Medienunternehmen übertragen werden. Darüber hat das LG Frankfurt entschieden (Az. 2-06 O 299/24).

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