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Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2025

  • DATEV
  • 30.05.2025
  • 05:50
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge werden sich zum 01.07.2025 erhöhen. Hierauf weist die BRAK hin.

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