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Kein Vertrauensschutz in zu hohe Heizkostenzuschüsse

  • DATEV
  • 26.08.2025
  • 05:44
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Jobcenter zu viel gezahlte Heizkostenzuschüsse zurückfordern darf, wenn die Bewilligung zunächst nur vorläufig erfolgte. Eine solche Vorläufigkeit begründe keinen Vertrauensschutz (Az. L 11 AS 597/23).

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