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Keine Ausnahmegenehmigung für Betrieb von Automatenkiosken an Sonntagen erforderlich
DATEV
17.03.2025
10:26
Automatenkioske fallen nicht unter das Ladenöffnungszeitengesetz. Das hat das VG Schleswig-Holstein in zwei Eilverfahren beschlossen (Az. 7 B 20/25; 7 B 21/25).
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