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Länder sind für die Digitalisierung des BAföG zuständig

  • DATEV
  • 27.05.2024
  • 10:53
Die Digitalisierung des BAföG-Antragsverfahrens liegt lt. Bundesregierung in „ausschließlicher Zuständigkeit der Länder“. Seit der 27. BAföG-Novelle seien elektronische und schriftliche Anträge gleichwertig.

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