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Landschaftsverbände für Finanzierung von Pädagogen in Intensivpflegeheimen für Kinder und Jugendliche zuständig

  • DATEV
  • 29.11.2024
  • 05:44
Für pädagogische Hilfen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche, die rund um die Uhr gepflegt und betreut werden müssen, haben die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) aufzukommen. So entschied das LSG NRW (Az. L 9 SO 56/24 KL).

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