Seit 20.06.2025 müssen Hersteller von Smartphones und Tablets ein Energielabel für den Verkauf ihrer Ware bereitstellen, das beim Verkauf – ob im Laden oder online - sichtbar ist. Hierüber informiert das BMWK.
© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH