Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich irrelevant für die Versorgungsbezüge
Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich irrelevant für die Versorgungsbezüge
Recht auf Nichterreichbarkeit und faire Arbeitsbedingungen bei der Telearbeit: EU-Kommission leitet Sozialpartnerkonsultation ein