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Örtliche Zuständigkeit für Unternehmer mit Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung außerhalb des Geltungsbereiches der AO nach der UStZustV

  • DATEV
  • 12.12.2024
  • 14:55
Das BMF teilt mit, dass für die Umsatzbesteuerung der in Luxemburg ansässigen Unternehmer - abweichend von § 1 Absatz 1 Nummer 15 UStZustV - für einen Übergangszeitraum eine geänderte Zuständigkeit gilt (Az. IV D 1 - S 0123/24/10001 :001).

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