• Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
Menü
  • Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links

Online-Apotheken-Anbieter darf nicht für „Abnehmspritze“ werben

  • DATEV
  • 04.03.2025
  • 07:16
Eine Online-Apotheke machte Werbung für die sog. Ab­nehmsprit­ze nur per Fra­ge­bo­gen ohne per­sön­li­chen Kon­takt zum Arzt. Das LG München I entschied, dass dem Online-Apotheken-Anbieter die Bewerbung der "Abnehmspritze" gegenüber Endverbrauchern in ihrer konkreten Form untersagt ist (Az. 4 HK O 15458/24).

Gesamten Beitrag anzeigen - Link zu DATEV

Weitere News

Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf

Startups gehen auf Distanz zu den USA

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Mai 2025: -1,4 % zum Vormonat

Keine Tagesstruktur durch Hantel und Kampfsport – Sozialgericht weist Klage auf persönliches Budget für Fitnessstudio und Kampfsportschule ab

Verbraucherinsolvenz: Insolvenzgericht muss potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln prüfen können

Meta verstößt mit Facebook gegen Transparenzgebot im Medienstaatsvertrag

Stimmungsaufhellung im Mittelstand setzt sich fort

Stimmungsaufhellung im Mittelstand setzt sich fort

Zum Archiv wechseln
PrevVorheriger BeitragÄnderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)
Nächster BeitragZurückweisung von Einsprüchen zur Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung des Solidaritätszuschlags auf KörperschaftsteuerguthabenNächster

S-T-B GmbH

  • Startseite
  • Team
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
  • Impressum
  • Datenschutz

Die 3 Steuerberaterinnen

  • Sonja Sehr
  • Melanie Thomas
  • Franzi Burk

Zum Herunterladen

  • Personalfragebogen für neue Mitarbeiter
  • Personalfragebogen zur Erstellung einer Sofortmeldung
  • Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
  • Steuercheckliste Stand 07/19

Mitgliedschaften

© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH