Das Ordnungsamt darf einen privaten Pkw, der auf einem Carsharing-Parkplatz abgestellt worden ist, unabhängig davon, ob ein Carsharing-Fahrzeug an der Nutzung dieses Parkplatzes konkret gehindert worden ist, abschleppen lassen. Das hat das VG Düsseldorf entschieden und die Klage der Fahrzeugführerin gegen den Leistungs- und Gebührenbescheid abgewiesen (Az. 14 K 491/23).