Das Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde am 25. Oktober 2024 verkündet. Die von diesem Gesetz auch geregelten Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten. Darauf macht die WPK aufmerksam.