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Solidaritätszuschlag: Teilweise Abschaffung aus Sicht der BRAK verfassungswidrig

  • DATEV
  • 07.03.2024
  • 05:24
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsrechtlich nicht mehr durch eine Ausnahmelage gedeckt. Die Erhebung nur noch bei etwa 10 % der Einkommensteuerpflichtigen verstößt zudem gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das hat die BRAK in einem aktuellen Gutachten für das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Abschaffung des „Soli“ Ende 2019 ausgeführt.

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