Das BMF gibt die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und
Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für
das Jahr 2024 bekannt (Az. IV C 6 - S-2142 / 23 / 10001 :010).
© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH