Grenzüberschreitende Steuergestaltungen müssen ab 2020 den Behörden mitgeteilt werden. Der Finanzausschuss beschloss den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685, 19/15117).