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Täuschende Lehrerin wird zu Recht nicht eingestellt

  • DATEV
  • 18.09.2025
  • 07:04
Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen (Az. 1 K 5204/24).

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