Das Land Nordrhein-Westfalen durfte einer Lehrerin die Verbeamtung versagen, weil sie bei der erforderlichen amtsärztlichen Überprüfung über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. So das VG Gelsenkirchen (Az. 1 K 5204/24).
© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH