• Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
Menü
  • Startseite
  • Team
  • Karriere / Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links

Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung wegen Rechtsbeugung

  • DATEV
  • 03.07.2025
  • 08:13
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Richters gegen seine Verurteilung wegen Rechtsbeugung nicht zur Entscheidung angenommen, weil er den behaupteten Verstoß gegen das Willkürverbot nicht schlüssig aufgezeigt hat (Az. 2 BvR 373/25).

Gesamten Beitrag anzeigen - Link zu DATEV

Weitere News

Neue Regeln für die Anfechtung der Vaterschaft durch leibliche Väter: BMJV veröffentlicht Gesetzentwurf

Startups gehen auf Distanz zu den USA

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Mai 2025: -1,4 % zum Vormonat

Keine Tagesstruktur durch Hantel und Kampfsport – Sozialgericht weist Klage auf persönliches Budget für Fitnessstudio und Kampfsportschule ab

Verbraucherinsolvenz: Insolvenzgericht muss potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln prüfen können

Meta verstößt mit Facebook gegen Transparenzgebot im Medienstaatsvertrag

Stimmungsaufhellung im Mittelstand setzt sich fort

Stimmungsaufhellung im Mittelstand setzt sich fort

Zum Archiv wechseln
PrevVorheriger BeitragBGH: Auch europäische Anwälte müssen beA nutzen
Nächster BeitragBFH zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen GesellschaftersNächster

S-T-B GmbH

  • Startseite
  • Team
  • Stellenangebote
  • Kontakt
  • Links
  • Impressum
  • Datenschutz

Die 3 Steuerberaterinnen

  • Sonja Sehr
  • Melanie Thomas
  • Franzi Burk

Zum Herunterladen

  • Personalfragebogen für neue Mitarbeiter
  • Personalfragebogen zur Erstellung einer Sofortmeldung
  • Personalfragebogen für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte
  • Steuercheckliste Stand 07/19

Mitgliedschaften

© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH