Wer meint, durch einen Kanzleinamen in eigenen Rechten verletzt zu sein, kann zwar klagen - nicht aber Ordnungsgeld vom Registergericht verlangen, so der BGH (Az. II ZB 13/23). Hierauf macht die BRAK aufmerksam.
© Copyright 2019 - 2022 S-T-B Steuerberatungsgesellschaft mbH